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buchhalterische Erfassung aller Geldbewegungen / Bankkonten der WEG |
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Beachtung aller Zahlungstermine und Ausführung der Überweisungen und Zahlungen für die WEG |
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Wohn- bzw. Hausgeldzahlungskontrolle mit Mahnschreiben (ggf. Einzugsverfahren) |
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Erstellung eines Wirtschaftsplanes |
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Erstellung einer Wohn- bzw. Hausgeldabrechnung ggf. mit Zusatzbescheinigungen gemäß § 35a EStG. |
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Erstellung von Jahresabrechnungen / Übersichten |
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Verwaltung der Instandhaltungsrücklage |
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Durchführung von mindestens einer Versammlung pro Wirtschaftsjahr inkl. Protokollerstellung |
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Meldung von Verbrauchswerten an Lieferanten-, Abrechnungs- und Versorgungsfirmen |
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Abschließen / Kündigen von Verträgen mit Dritten soweit nötig |
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Durchführung von Schriftverkehr mit Eigentümern und Behörden für die WEG |
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Überwachung und Vergabe von Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum (ggf. eingeschränkt) |
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Führen einer Beschlußsammlung |