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Allgemein:
SE-Verwaltung
(einzelne Eigentumswohnungen und Gewerbeeinheiten)
Bei der Sondereigentumverwaltung wird das Sondereigentum bzw. das Teileigentum einer WEG verwaltet. Kurz gesagt, es handelt sich hier um einzelne Eigentumswohnungen oder andere Einheiten einer WEG. In der Regel werden nur vermietete Eigentumswohnungen durch eine Immobilienverwaltung verwaltet. Hierbei werden u.a. folgende Leistungen vom Verwalter erbracht:
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buchhalterische Erfassung aller Geldbewegungen / Bankkonten für das Sondereigentum
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Beachtung aller Zahlungstermine und Ausführung der Überweisungen und Zahlungen für das Sondereigentum
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Abschließen und Kündigen von Verträgen mit Dritten soweit nötig
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Überwachung und Vergabe von Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen im Sondereigentum
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Erstellung von Jahresübersichten (Einnahmen- und Ausgabenrechnung)
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Mietzahlungskontrolle mit Mahnschreiben (ggf. Einzugsverfahren)
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Erstellung der HK/BK-Abrechnungen für den Mieter unter Abgrenzung WEG / Mietrecht + Überprüfung der WEG-Abr.
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Neuvermietung bei Leerstand (ausgen. Inseratskosten)
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Erstellung von Mietverträgen
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Übernahme von Schriftwechsel mit Mietern, Behörden und ggf. mit der WEG-Gemeinschaftsverwaltung
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Durchsetzung von vertraglichen oder gesetzlichen Mieterhöhungen (ggf. eingeschränkt)
Das Verwalterhonorar richtet sich nach dem gewünschten Leistungsumfang und wird pro Einheit als Pauschalbetrag angesetzt. Sollten Sie Interesse an unseren Leistungen bei der Sondereigentumverwaltung haben, so bitten wir um Ihre kurze Mitteilung.