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Allgemein:

Zinshausverwaltung

(Häuser mit Mietwohnungen)


Hierunter fallen Mehrfamilienhäuser mit reinem Wohnbestand, aber auch Mehrfamilienhäuser mit Wohn- und Gewerbeeinheiten, bei denen ein oder mehrere Eigentümer das Eigentum an einer Gesamtimmobilie halten, ohne daß das Eigentum auf bestimmte Einheiten des Objektes abgegrenzt wurde. Zinshäuser können vermietet, aber auch z.T. selbstgenutzt werden. Bei einer Zinshausverwaltung werden u.a. folgende Leistungen von uns erbracht:



Das Verwalterhonorar richtet sich nach dem gewünschten Leistungsumfang und i.d.R. nach den Mieterträgen Ihrer Immobilie. Sollten Sie Interesse an unseren Leistungen als
Zinshausverwaltung haben, so bitten wir Sie um Ihre kurze Mitteilung.