Zinshausverwaltung
(Häuser mit Mietwohnungen)
Hierunter fallen Mehrfamilienhäuser mit reinem Wohnbestand, aber auch Mehrfamilienhäuser mit Wohn- und Gewerbeeinheiten, bei denen ein oder mehrere Eigentümer das Eigentum an einer Gesamtimmobilie halten, ohne daß das Eigentum auf bestimmte Einheiten des Objektes abgegrenzt wurde. Zinshäuser können vermietet, aber auch z.T. selbstgenutzt werden. Bei einer Zinshausverwaltung werden u.a. folgende Leistungen von uns erbracht:
- buchhalterische Erfassung aller Geldbewegungen / Bankkonten für das Zinshaus
- Führen von Sonderkonten (Kautionskonten)
- Beachtung aller Zahlungstermine und Ausführung der Überweisungen und Zahlungen für das Zinshaus
- Abschließen und Kündigen von Verträgen mit Dritten soweit nötig
- Überwachung und Vergabe von Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (ggf. mit Größeneinschränkung)
- Erstellung von Jahresübersichten (Einnahme- / Ausgabenrechnung)
- Mietzahlungskontrolle mit Mahnschreiben (ggf. Einzugsverfahren)
- Erstellung der HK/BK-Abrechnungen für die Mieter
- Neuvermietung bei Leerstand (ausgen. Inseratskosten)
- Erstellung von Mietverträgen
- Übernahme von Schriftwechsel mit Mietern und Behörden
- Durchsetzung von vertraglichen oder gesetzlichen Mieterhöhungen (ggf. begrenzt)
- Kontrolle der Hausbetreuungsdienste
Das Verwalterhonorar richtet sich nach dem gewünschten Leistungsumfang und i.d.R. nach den Mieterträgen Ihrer Immobilie. Sollten Sie Interesse an unseren Leistungen als
Zinshausverwaltung haben, so bitten wir Sie um Ihre kurze Mitteilung.